Nachführungsgeometer / amtliche Vermessung

Nachführungsgeometer / amtliche Vermessung

Die amtliche Vermessung sichert das Grundeigentum und bildet die Basis des schweizerischen Geoinformationswesens. Als Bestandteil des Grundbuchs hält sie die genauen Grenzverläufe der Grundstücke fest. Unsere Vermessungsspezialisten erfassen und aktualisieren grundstückbezogene, geografische Daten mit modernsten Technologien. Die laufende Nachführung der Plan- und Registerdaten garantiert stets aktuelle, korrekte und zuverlässige Katasterinformationen für alle Nutzerinnen und Nutzer von Geodaten. Die rechtliche Grundlage für die amtliche Vermessung bildet das Bundesgesetz über Geoinformation, welches die Rahmenbedingungen für die Erfassung und Verwaltung geografischer Informationen in der Schweiz festlegt.

Für weitere Informationen zur amtlichen Vermessung und dem schweizerischen Katasterwesen besuchen Sie die Seite www.cadastre.ch

Nachführungsgemeinden

In total 39 Gemeinden in den Amtsbezirken Aarberg, Büren, Erlach und La Neuveville sind wir für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig.

Nachführungsgemeinden in alphabetischer Reihenfolge
  • Aarberg (301)
  • Arch (381)
  • Bargen (302)
  • Brüttelen (491)
  • Büetigen (382)
  • Büren a.A. (383)
  • Diessbach (385)
  • Dotzigen (386)
  • Erlach (492)
  • Finsterhennen (493)
  • Gals (494)
  • Gampelen (495)
  • Grossaffoltern (303)
  • Ins (496)
  • Kallnach (304)
  • Kappelen (305)
  • La Neuveville (723)
  • Lengnau (387)
  • Leuzigen (388)
  • Lüscherz (497)
  • Lyss (306)
  • Meienried (389)
  • Meikirch (307)
  • Meinisberg (390)
  • Müntschemier (498)
  • Nods (724)
  • Oberwil (391)
  • Pieterlen (392)
  • Plateau de Diesse (726)
  • Radelfingen (309)
  • Rapperswil (310)
  • Rüti (393)
  • Schüpfen (311)
  • Seedorf (312)
  • Siselen (499)
  • Treiten (500)
  • Tschugg (501)
  • Vinelz (502)
  • Wengi (394)

 

Grenzmutationen & Parzellierungen

Wir mutieren oder parzellieren Ihr Grundstück gemäss Ihren Vorstellungen und den einzuhaltenden, raumplanerischen Randbedingungen. Hierfür konsultieren wir beispielsweise den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen oder den Leitungskataster sowie die baurechtlichen Grundlagen.

Portfolio
  • Erstellen Mutationsentwürfe oder Parzellierungsvarianten
  • Festlegung und Vermessung der neuen Grenzen
  • Erstellen der Mutationsakten für Grenzänderungen und Parzellierungen
  • Erstellen von Dienstbarkeitsplänen
  • Instandstellung der Vermarkung
  • Nachführen der weiteren Ebenen der amtlichen Vermessung

Basierend auf einer Begehung vor Ort oder einem Architektenplan oder einer Handskizze, erstellen wir einen Mutationsentwurf zur Kontrolle. Die neuen Grenzen werden vermessen und mit Marksteinen oder Grenzbolzen vermarkt. Die Grenzmutation wird in den Systemen nachgeführt und die Mutationsakten (Messurkunde, Mutationsplan) zur Verurkundung durch einen Notar oder eine Notarin aufbereitet. Ev. [Link Notariatsregister Kanton Bern] Zur Errichtung oder Änderung von Dienstbarkeiten erstellen wir die nötigen Plangrundlagen (z.B. Wegrechte, Näherbaurechte, Nutzungsrechte etc.)

Grenzrekonstruktionen

Wenn Grenzpunkte fehlen oder für den Bau von Gebäuden und Anlagen benötigt werden, kommen wir ins Spiel. Der Grundbuchplan enthält rechtsverbindlich die Lage der Grenzpunkte und Grundstückgrenzen. Mit unseren genauen Vermessungsgeräten vermessen und kennzeichnen wir präzise und zuverlässig Grenzpunkte und Grenzverläufe von Grundstücken.  

Portfolio
  • Rekonstruktion und Vermarkung (Retablierung) von Grenzpunkten 
  • Grenzpunktabsteckungen für Umgebungsarbeiten 
  • Absteckung Grenzlinien für Infrastrukturbauten 
  • Verpflockung von Grenzen für diverse Bauprojekte 

 

Mit unseren Orts- und Fachkenntnissen in unseren Nachführungsgemeinden, berücksichtigen wir lokale oder spezifische Eigenheiten und sind Ihr erster Ansprechpartner für Absteckungen und Vermessungen rund um ihr Grundeigentum.  

Dank stets aktuellen und zuverlässigen Grundbuchplandaten können Sie sich auf unsere Absteckung und Vermarkung Ihrer Grundstückgrenzen jederzeit verlassen. 

Nachführung Bauten + Objekte

Wir erfassen zeitnah neue Bauten und Anlagen im Vermessungswerk unserer Nachführungsgemeinden. Damit wird gewährleistet, dass die Daten in den GIS-Systemen stets aktuell und vollständig vorhanden sind. 

Portfolio
  • Nachführung Vermessungswerke unserer Nachführungsgemeinden 
  • Erfassen projektierte Gebäude 
  • Abgleich Daten Gebäude- und Wohnungsregister 
  • Nachführung von Neu- und Umbauten, Grenz- und Fixpunkte 

 

Ein eingespieltes Meldewesen zwischen Gemeinde und Geometer ermöglicht die Erfassung von Bauwerken im GIS, sobald sie bewilligt sind. Nach Eingang der Fertigstellungsmeldung (SB2) erfolgt die fachgerechte Nachführung der Neubauobjekte in den Daten der amtlichen Vermessung. Auch fehlende Grenz- und Fixpunkte werden von uns in einem Arbeitsgang retabliert, damit alles auf der Parzelle wieder vollständig und aktuell ist. 

Mehr Informationen zu der laufenden Nachführung finden Sie hier: Die amtliche Vermessung ist eine Daueraufgabe (cadastre.ch) 

Neuvermessungen (Ersterhebungen und Erneuerungen der amtlichen Vermessung)

Aktuelle Projekte

Ersterhebungen / Neuvermessungen lösen alte, graphische Grundbuchpläne ab. In einem bestimmten Gebiet (Losperimeter) werden gemäss gültigen Normen die Bestandteile der amtlichen Vermessung, beinhaltend die Fixpunkte, Liegenschaften, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklaturen und weitere administrative Informationen aufgearbeitet. 

Portfolio
  • Vermarkungsrevisionen und Grundstückbereinigungen in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern 
  • Neuvermessung Bestandteile der amtl. Vermessung 
  • Erfassen Plan- und Registerdaten, Nachführung Grundstückinformationen im Grundbuch 
  • Durchführung öffentlicher Auflagen 

 

Erneuerungen von vorhandenen Vermessungswerken umfassen die digitale Aufarbeitung von bestehenden Messungen und Plangrundlagen. Dazu gehören auch Änderungen des Datenmodell oder Qualitätsverbesserungen beispielsweise von Fixpunkten. 

Portfolio
  • Digitalisierung von vorhandenen Plangrundlagen 
  • Periodische Aktualisierung einzelner Informationsebenen 

 

Die erhobenen Daten bilden die Basis für den Plan für das Grundbuch sowie die beschreibenden Elemente der Grundbucheinträge und sind essenziell für die Raumplanung, Bauprojekte und viele weitere Anwendungen. Das Ergebnis ist ein umfassendes, präzises und rechtlich verbindliches Vermessungswerk, das als Grundlage für zukünftige Planungen und Entwicklungen dient. 

Plan- und Datenausgaben, Auskunft + Beratung

Diverse Plangrundlagen (digital oder im Papierformat) erhalten Sie über unser Bestellformular: «Link Datenbestellung». Hier sind auch Werkleitungen und der Leitungskataster Kanton Bern bestellbar. 

Portfolio

Situationspläne (z.B. für Baugesuche) können über den ganzen Kanton Bern als Alternative über die Plattform www.be-geo.ch bezogen werden. 

Wir beraten Sie gerne und erteilen detaillierte Auskünfte zur amtlichen Vermessung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Für einfache Planauskünfte können Sie auch Online-Kartenangebote nutzen: 

Schnurgerüstabnahme / Baukontrollen

Um sicherzustellen, dass Ihr Projekt am richtigen Ort gebaut wird, werden die Achsen zu Beginn mit dem Schnurgerüst sorgfältig abgesteckt. Diese wichtige Dienstleistung bildet die Grundlage für den korrekten Start Ihres Bauvorhabens. Die Schnurgerüstabnahme ist eine baupolizeiliche Aufgabe gemäss Artikel 47 des Baugesetzes (BewD) und wird durch den zuständigen Nachführungsgeometer ausgeführt. 

Portfolio
  • Projektdaten beschaffen + georeferenzieren 
  • Baufixpunktnetze disponieren + genau vermessen 
  • Gebäudeachsen abstecken, Grenzabstände kontrollieren 
  • Projekthöhen abstecken oder kontrollieren 
  • Abnahmeprotokoll für Baubehörden und Bauherrschaft 

 

Unsere Vermessungsspezialisten berechnen die Absteckungspunkte gemäss bewilligtem Projekt und stecken die Gebäudeachsen und Höhenreferenzen präzise ab. Die Kontrollaufnahme des fertigen Schnurgerüsts wird mit dem Abnahmeprotokoll dokumentiert, welches wir der zuständigen Behörde übergeben. Damit gewährleisten wir nicht nur die technische Genauigkeit, sondern auch die Einhaltung der bewilligten Gebäudemasse und Grenzabstände. 

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