Information zur Ersterhebung Leuzigen, Los 3

In den Waldgebieten der Gemeinde Leuzigen stammt die Grundbuchvermessung aus den Jahren um 1900. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und Normen. Die RSW AG führt im Auftrag der Gemeinde Leuzigen und unter der Aufsicht des Amts für Geoinformation (AGI) in diesem Gebiet eine Ersterhebung mit einer vorangehenden Vermarkungsrevision nach vereinfachtem Verfahren durch. Damit werden die alten Grundbuchpläne abgelöst und die Amtliche Vermessung auf den neusten Stand der Technik gebracht. Das Vermessungswerk erlangt dadurch den erforderlichen Qualitätsstandard AV93 gemäss Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV, Art. 51).

Perimeter

Perimeter Leuzigen Los 3

Interaktive Karte

Ablauf der Ersterhebung

Feld- und Büroarbeiten: ab Mitte November 2025 bis ca. Frühling 2026

  • Sofern erforderlich Ausführung kleiner Grenzbereinigungen in Absprache mit Grundeigentümer:innen.
  • Aufsuchen und Einmessen der vorhandenen Grenzpunkte im Bearbeitungsperimeter.
  • Allfällige Aufnahme von Gebäuden und übriger Situation.
  • Auswertung und Verarbeitung der Aufnahmen, Erstellung Plan für das Grundbuch, Nachführen der Register.

Öffentliche Auflage / Einsprachen: Mitte 2027

  • Verifikation der ausgeführten Arbeiten durch Amt für Geoinformation (AGI).
  • Öffentliche Auflage der Bestandteile der Ersterhebung durch die Gemeinde.
  • Nach Erledigung allfälliger Einsprachen: Genehmigung des Vermessungswerks und Aufnahme der neuen Daten im Grundbuch.

Die Vermarkungsrevision wird nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt und beinhaltet das Aufsuchen und die visuelle Überprüfung der vorhandenen Grenzpunkte. Die als gut befundenen Grenzpunkte werden neu aufgenommen. Fehlende, schiefe oder defekte Grenzpunkte werden weder neu gesetzt noch aufgerichtet. Die Koordinaten der nicht vorhandenen Grenzpunkte werden mit Hilfe vom bestehenden Grundbuchplan und den aufgenommenen Grenzpunkten eingepasst und digitalisiert.

Zur Ausführung der Arbeiten betreten wir die betroffenen Grundstücke. Gemäss dem Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG, Art. 20 und 21) ist der Zutritt zu privaten Grundstücken zu gewähren und bei Bedarf das Anbringen von technischen Hilfsmitteln auf Grundstücken und an Gebäuden zu gestatten.

Die Vermessungsarbeiten erfolgen in den Wintermonaten. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Vermessungsarbeiten vorgängig anzumelden. Die Grundstücke müssen in der Regel mehrmals betreten werden, da die Arbeiten nicht in einem Durchgang erledigt werden können.

Grenzbereinigung

Mit der Ersterhebung können unzweckmässige Grenzverläufe angepasst und benachbarte Parzellen derselben Eigentümerschaft vereinigt werden. Einige Beispiele von möglichen Grenzbereinigungen sind:

Wünschen Sie eine Bereinigung von Grundstückgrenzen, nehmen Sie bis Ende Januar 2026 mit den unten aufgeführten Kontaktpersonen Kontakt auf.

Rekonstruktion von Grenzpunkten auf Ihren Wunsch

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, fehlende Grenzpunkte (GP) auf Ihren Wunsch zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktionen können erst nach der Auflage, ca. ab Mitte 2027, vorgenommen werden. Die Arbeiten werden im Stundenaufwand (Zeitmitteltarif + Material) zu Lasten der Grundeigentümerschaft abgerechnet.

Sie können die Rekonstruktion bei uns voranmelden und wir nehmen nach der öffentlichen Auflage mit Ihnen nochmals Kontakt auf.

Kontaktpersonen

Sarah Schenk
Sarah Schenk

BSc in Geomatik

Matthias Widmer
Matthias Widmer

Dipl. Kulturingenieur ETH, Patentierter Ingenieur-Geometer, Mitglied des Verwaltungsrates